E-Evidence in den Mitgliedstaaten

Die interaktive Grafik

Unsere interaktive Grafik zeigt den Stand der Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten und wird regelmäßig aktualisiert.

Stand: 28. September 2026 12 von 27 Mitgliedstaaten mit Umsetzungsgesetz

Umsetzungsstand

Alle 27 Länder als Liste
Belgien Entwurf
Verfahrensstand
2. Lesung im Ministerrat gebilligt (22.05.2026), jetzt beim Staatsrat (Conseil d'État)
Rechtsakt / Fundstelle
Voorontwerp van wet betreffende de contactpunten … (frz.: avant-projet de loi) + begleitender Königlicher Erlass
Zuständige Behörde
BIPT (Belgisches Institut für Post- und Telekommunikation)
Bulgarien Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Dänemark Gesetz erlassen Opt-out
Verfahrensstand
Gesetz erlassen (Opt-out, nicht bindend)
Rechtsakt / Fundstelle
Lovtidende A Nr. 262 vom 11.02.2026 (dänisches Gesetzblatt)
Zuständige Behörde
Zentralbehörde lt. Gesetz
Deutschland Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
EBewMG, BGBl. 2026 I Nr. 64, 12.03.2026
Zuständige Behörde
Bundesamt für Justiz (BfJ), § 6 EBewMG
Estland Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
Elektroonilise side seaduse ja infoühiskonna teenuse seaduse muutmise seadus (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über elektronische Kommunikation und des Gesetzes über Dienste der Informationsgesellschaft), RT I, 09.07.2026, 11
Zuständige Behörde
vermutlich Tarbijakaitse ja Tehnilise Järelevalve Amet (TTJA)
Finnland Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
Suomen säädöskokoelma (finnische Gesetzessammlung) 437/2026, 29.05.2026
Zuständige Behörde
Liikenne- ja viestintävirasto (Verkehrs- und Kommunikationsbehörde)
Frankreich Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Griechenland Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Irland Gesetz erlassen
Verfahrensstand
Unterzeichnet 15.07.2026, in Kraft seit 10.08.2026
Rechtsakt / Fundstelle
Criminal Justice (International Cooperation on Electronic Evidence and Other Matters) Act 2026, Nr. 21/2026
Zuständige Behörde
Office of the Director of Criminal Justice International Cooperation (Büro für internationale Zusammenarbeit in Strafsachen)
Italien Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
Decreto legislativo (gesetzesvertretendes Dekret) vom 30.12.2025, Nr. 216 (Gazzetta Ufficiale Nr. 11, 15.01.2026)
Zuständige Behörde
Innenministerium (Ministero dell'Interno), Art. 8
Kroatien Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
Zakon o prekograničnom pribavljanju elektroničkih dokaza … (Gesetz über die grenzüberschreitende Erlangung elektronischer Beweismittel), NN 151-25
Zuständige Behörde
Regulierungsbehörde für Netzwerkindustrien (HAKOM)
Lettland Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Litauen Gesetz erlassen
Verfahrensstand
Umsetzung durch bestehende Gesetze gemeldet
Rechtsakt / Fundstelle
Zivilprozessordnung (2002) + Gesetz zur gegenseitigen Anerkennung (2014)
Luxemburg Entwurf
Verfahrensstand
Vom Regierungsrat gebilligt (27.02.2026)
Rechtsakt / Fundstelle
Projet de loi zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 (noch kein etablierter Kurzname)
Zuständige Behörde
ILR (Institut Luxembourgeois de Régulation) – im Entwurf ausdrücklich als Zentralbehörde benannt
Malta Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Niederlande Entwurf
Verfahrensstand
Am 18.02.2026 bei der Tweede Kamer eingereicht
Rechtsakt / Fundstelle
Uitvoeringswet elektronisch bewijsmateriaal (Ausführungsgesetz elektronische Beweismittel), Kamerstuk 36905
Zuständige Behörde
Autoriteit Consument en Markt (ACM) – im Entwurf als Zentral- und Aufsichtsbehörde benannt (Art. 3, 4, 6 der Richtlinie). EPOC/EPOC-PR erlassen bzw. vollstrecken officier van justitie und rechter-commissaris.
Österreich Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Polen Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Portugal Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
Lei n.º 55/2026 (Gesetz Nr. 55/2026) vom 20.08.2026, Diário da República Nr. 161/2026, Serie I
Zuständige Behörde
Autoridade Nacional de Comunicações (ANACOM), bereits im Entwurf vorgesehen
Rumänien Entwurf
Verfahrensstand
Von der Regierung verabschiedet (04.05.2026)
Rechtsakt / Fundstelle
Proiect de lege pentru desemnarea sediilor desemnate și numirea reprezentanților legali în scopul obținerii de probe electronice în cadrul procedurilor penale (Gesetzentwurf über benannte Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zur Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren)
Zuständige Behörde
ANCOM (Autoritatea Națională pentru Administrare și Reglementare în Comunicații), ausdrücklich benannt
Schweden Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
SFS 2026:966 (09.06.2026, Hauptgesetz) + SFS 2026:1094/1095 (Ergänzung/Verordnung)
Zuständige Behörde
Post- och telestyrelsen (PTS, schwedische Post- und Telekommunikationsbehörde)
Slowakei Gesetz erlassen
Rechtsakt / Fundstelle
Zákon č. 329/2025 Z.z. (26.11.2025) + Zákon č. 167/2026 Z.z. (01.07.2026, ergänzend)
Zuständige Behörde
Rada pre mediálne služby (Rat für Mediendienste)
Slowenien Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Spanien Entwurf
Verfahrensstand
Vorentwurf (Anteproyecto) des Justizministeriums
Rechtsakt / Fundstelle
Anteproyecto de Ley por la que se incorpora al ordenamiento interno la normativa europea sobre las órdenes europeas de producción y de conservación … (Gesetzesvorentwurf zur Umsetzung der EU-Vorschriften über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen; Ref. 2026-0618-APL-e-Evidence)
Zuständige Behörde
CNMC (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia) – im Entwurf ausdrücklich als Zentralbehörde benannt
Tschechien Gesetz erlassen
Verfahrensstand
Umsetzung durch bestehende Gesetze gemeldet
Rechtsakt / Fundstelle
Gesetze von 2004, 2005 und 2021 gemeldet
Zuständige Behörde
Český telekomunikační úřad (ČTÚ) – als Behörde vorgesehen
Ungarn Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Zypern Keine Entwicklung

Bisher ist keine Umsetzungsmaßnahme bekannt.

Das E-Evidence Paket

Das so genannte E-Evidence Paket besteht aus einer Verordnung und einer Richtlinie und schafft den ersten EU-weiten Rahmen für den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel in Strafverfahren.

Die E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543 regelt die materiell-rechtlichen Vorschriften für Herausgabe- und Sicherungsanordnungen (EPOC und EPOC-PR). Als Verordnung ist sie unmittelbar anwendbar und bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht.

Die Umsetzung der Richtlinie

Dies ist anders bei der flankierenden Richtlinie (EU) 2023/1544, die die Benennung von Niederlassungen und gesetzlichen Vertretern (Legal Representatives) regelt. Diese Richtlinie muss in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht transponiert werden und regelt etwa auch, welche Behörden als Zentralbehörden oder Vollstreckungsbehörden zuständig sind.

Die Umsetzung hätte in allen EU-Mitgliedsstaaten (bis auf Dänemark) bis zum 18.08.2026 erfolgt sein müssen, was allerdings nicht geschehen ist.

„Technical Readiness“

Zudem hat das E-Evidence-Paket die Besonderheit, dass es sich nicht nur um rechtliche Instrumente handelt, sondern auch ein dezentrales IT-System (e-Codex) einsatzbereit sein muss, über das Diensteanbieter Anordnungen empfangen und Antworten an die Behörden versenden können. Die Tatsache, dass ein Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein EU-Mitgliedsstaat auch technisch in der Lage ist, dass die dort registrierten Unternehmen Herausgabe- oder Sicherungsanordnungen empfangen können.

Unternehmen können über ein Webinterface oder per Programmierschnittstelle (API) mit dem dezentralen IT-System kommunizieren. Wenn ein Land per Webinterface Kommunikation ermöglicht, muss nicht unbedingt auch die Nutzung per API möglich sein. Wer allerdings die Kommunikation per API wählt, was bei Nutzern der EviGate Plattform der Fall ist, kann erst dann Anordnungen empfangen, wenn die API funktionsbereit und getestet ist. In diesem Fall können auch keine Anordnungen per Webinterface zugestellt werden.