<?xml version="1.0" encoding="utf-8" standalone="yes"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>Blog on EviGate</title><link>https://evigate.eu/blog/</link><description>Recent content in Blog on EviGate</description><generator>Hugo</generator><language>de-DE</language><atom:link href="https://evigate.eu/blog/index.xml" rel="self" type="application/rss+xml"/><item><title>E-Evidence: Welche Diensteanbieter sind betroffen?</title><link>https://evigate.eu/blog/scope/</link><pubDate>Tue, 01 Sep 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://evigate.eu/blog/scope/</guid><description>&lt;h3 id="wann-wenn-nicht-jetzt-wer-wenn-nicht-wir"&gt;„Wann, wenn nicht jetzt? Wer, wenn nicht wir?“&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Seit dem 18. August 2026 gelten die Vorgaben der E-Evidence-Verordnung. Für Unternehmen stellt sich damit zunächst eine einfache, aber zentrale Frage: Fallen meine Dienste überhaupt in den Anwendungsbereich der E-Evidence Verordnung?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Begriff des Diensteanbieters ist weit gefasst. Erfasst werden nicht nur klassische Telekommunikationsanbieter, sondern auch Anbieter von Internetdomänennamen- und IP-Nummerierungsdiensten, etwa bei der IP-Adressenzuweisung oder Domainregistrierung. Hinzu kommen mit Domainnamen verbundene Datenschutz- und Proxy-Dienste. Ausdrücklich ausgenommen sind lediglich Finanzdienstleistungen (u. a. Banking, Kredit, Versicherung, Wertpapiere).&lt;/p&gt;</description></item><item><title>Startschuss für E-Evidence</title><link>https://evigate.eu/blog/schabowski/</link><pubDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate><guid>https://evigate.eu/blog/schabowski/</guid><description>&lt;h3 id="das-tritt-nach-meiner-kenntnis-ist-das-sofort-unverzüglich"&gt;„Das tritt… nach meiner Kenntnis ist das… sofort. Unverzüglich.“&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Das legendäre Schabowski-Zitat aus der Pressekonferenz zur Maueröffnung 1989 wird gern aus der Tasche gezogen, wenn wieder mal etwas zur allgemeinen Überraschung in Kraft tritt: Ab heute, dem 18. August 2026 gilt die E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543 in vollem Umfang. Die was? Die wie bitte? „E-Evidence“ meint die ab sofort geltende Verpflichtung für alle Anbieter digitaler Kommunikation innerhalb der Europäischen Union, bei grenzüberschreitenden Ermittlungsersuchen zu liefern: Auskünfte über die Kunden, Nutzungsdaten, Verkehrsdaten wenn aus einem beliebigen EU-Mitgliedsland um Ermittlungshilfe ersucht wird.&lt;/p&gt;</description></item></channel></rss>