Startschuss für E-Evidence
Heute ist es soweit: Die E-Evidence-Verordnung tritt am 18.8.2026 im vollen Umfang in Kraft - mit allen rechtlichen Verpflichtungen für die Anbieter digitaler Dienste, die künftig Auskünfte zu europäischen Herausgabeanordnungen bei grenzüberschreitenden Ermittlungshilfeersuchen erteilen müssen.
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